Krankenfahrten

Der Anlass Ihrer Taxifahrt zum Arzt ist schon unangenehm genug.
Deswegen möchten wir Ihnen hier einige Informationen wegen den neuen gesetzlichen Regelungen geben (in Anlehnung an die Veröffentlichungen des BZP).

Es lohnt sich immer uns unter 0 20 41 - 6 77 77 anzurufen. Wir beraten Sie gerne.

Im Zweifel fragen Sie uns oder Ihren Arzt.

Grundsätzlich gilt:
Alle Fahrten müssen im Voraus durch den Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zur stationären Behandlung). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag.
Gesetzlicher Eigenanteil:

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €.

Diese Regelungen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Während bei der einen Krankenkasse bei jeder Fahrt dieser Eigenanteil zu entrichten ist, muss bei anderen Kassen nur für die erste und letzte Fahrt der Eigenanteil entrichtet werden.

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!

Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig! Bitte denken Sie daher an die rechtzeitige Verlängerung!

Wir benötigen zur Abrechnung mit der Krankenkasse:

  • Ihre Krankenkasse evtl. mit Anschrift,
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum,
  • ggf. Kopie des Befreiungsausweises,
  • Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf den Abrechnungsbelegen und
  • die Ärztliche Verordnung (oder den blauen Krankenbeförderungsschein)

Ambulante Behandlungen (Arztbesuche usw.)

Ausnahmsweise Zulässigkeit bei Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben "aG", "H" oder "BI" und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesem amtlichen Nachweis:

Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein.
Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit durch Ihren Arzt.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen.

Ambulante Operationen, Tagesklinik (Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

  • Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein) bei jeder einzelnen Fahrt erforderlich
  • gesetzlicher Eigenanteil i.d.R. bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden schriftlichen Erklärung der vollständigen Kostenübernahme der Krankenkasse

Fahrten zu stationären Behandlungen, Fahrten zu Kur- und REHA-Behandlungen

  • Ärztliche Verordnung erforderlich (oder Krankenbeförderungsschein)
  • Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.

Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Patientenmerkblatt.

Klicken Sie hier um die Ausfüllhinweise für die Krankenbeförderung anzusehen.