Rollstuhlfahrten

Mobilität ermöglichen

Nicht oder nicht mehr laufen zu können, dies bedeutet den Verlust einer der elementarsten Freiheiten. Ein Verlust, von dem zudem viele Menschen betroffen sind. So wird das Rollstuhlzeichen oftmals bereits ganz allgemein als Zeichen für Behinderung verwendet.

Ein Symbol, das aber auch positiv gedeutet werden kann. Schliesslich steht es auch für Lösungen und Hilfe. Lösungen in technischer Hinsicht; Hilfe in Form von Mithilfe und Unterstützung von Menschen und seitens der Gesellschaft.

Unser Spezialfahrzeug soll als Brücke zwischen zwei Orten fungieren, die Sie mit Ihrem Rollstuhl nicht alleine verbinden können oder wollen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die Reichweite Ihres Rollstuhls entscheidend zu erhöhen.

Sicherheit

Rollstuhlbeförderung "Sitzend" bedarf einer besonderen Verantwortung. Rollstuhl und Fahrgast müssen professionell gesichert sein, damit auch im Falle eines Falles nichts passiert. Genauso muss das Ein- und Ausfahren in den Wagen mit besonderer Sorgfalt geschehen. Und besonders die eigentliche Fahrt hat mit eigener Umsicht zu erfolgen.

Unser Fahrzeug erfüllt die DIN 750878 Teil II, die die Ausrüstung des Wagens und die Art und Verwendung der Gurte regelt. Da diese DIN in kein Gesetz eingearbeitet ist, handelt es sich also um eine freiwillige Verpflichtung, die wir aber im Interesse unserer Kunden gerne eingehen. Auf unserem Rollfahrzeug fährt nur besonders eingewiesenes und erfahrenes Personal.

Kostenübernahme

Krankenkassen

Als Nutzer/in eines Rollstuhles haben Sie immer Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG". Und verfügen Sie über einen solchen Ausweis, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Übernahme von ärztlich verordneten Krankenbeförderungen - z.B. zur ambulanten Untersuchung bei Ihrem Hausarzt.
Näheres erfahren Sie auf unserer Seite Krankenfahrten.